Allgemeine Geschäftsbedingungen der Paulin GmbH & Co. KG


I. Vertragsschluss, Inhalt

1. Unsere Angebote, Lieferungen, Montagearbeiten und sonstige Leistungen unterliegen ausschließlich diesen Geschäftsbedingungen. Spätestens mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung gelten unsere Geschäftsbedingungen als angenommen.

2. Unsere Angebote haben maximal dreißig Tage Gültigkeit. Verträge kommen allein durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung, Vertragunterzeichnung oder durch Ausführung der Bestellung zustande.

3. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Angeboten und schriftlichen Unterlagen sowie Leistungs-, Konstruk-
tions- und Materialänderungen im Zuge technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass der Kunde daraus Rechte herleiten könnte. Angaben über unsere Pro-
dukte (technische Daten, Maße u.a.) sind nur ungefähr und annähernd; sie sind keine garantierte Beschaffenheit, es sei denn, die Garantie erfolgt ausdrücklich und schriftlich.

4. An Mustern, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen u.a. - auch in elektronischer Form - behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne Geneh-
migung Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.


II. Preise, Zahlungen, Mahnkosten

1. Übersteigt die vereinbarte Lieferzeit den Zeitraum von vier Monaten ab Vertragsabschluss oder verzögert sich die Lieferung über vier Monate ab Vertragsabschluss aus Gründen, die allein der Käufer zu vertreten hat oder die allein in seinen Risikobereich fallen, ist der Verkäufer berechtigt, den am Tag der Lieferung gültigen Preis zu berechnen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 5 % des umseitig bezifferten Kaufpreises, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Rücktrittsrecht entfällt, wenn der Käufer es nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem Datum der Mitteilung des neuen Preises, ausübt.

2. Unsere Preise gelten „ab Werk“ sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Käufer getroffen wurde. Die Verpackungskosten sind nicht in dem Preis enthalten.

3. Ist mit dem Käufer nichts anderes schriftlich vereinbart worden, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) sofort mit Eingang der Rechnung bei dem Käufer zur Zahlung fällig.

4. Der Käufer kommt auch ohne Mahnung des Verkäufers in Verzug, wenn er den Kaufpreis nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung zahlt. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer bleibt vorbehalten. Im Falle erforderlicher Mahnungen werden pro Mahnung Mahnkosten in Höhe von 5,00 EUR berechnet.

5. Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von dem Verkäufer anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Kaufvertrag beruht.


III. Lieferung und Montage

1. Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Vereinbarungen über eine verbindliche Liefer- oder Montagezeit (Leistungszeit) müssen schriftlich erfolgen. Unsere rechtzeitige Leistung setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen dem Kunden und uns geklärt sind und der Käufer alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie etwa eine zu leistende Anzahlung, erfüllt hat.

2. Haben wir die Verzögerung nicht zu vertreten, wie zum Beispiel bei Energiemangel, Importschwierigkeiten, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Streiks, höherer Gewalt, Verzögerungen unserer Lieferanten, oder Produktionseinstellung von Seiten des Herstellers verlängert sich die Leistungszeit angemessen. Ein Zeitraum von sechs Wochen ist im Regelfall angemessen. Können wir auch nach angemessener Verlängerung nicht leisten, sind sowohl der Käufer als auch wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.

3. Bei vereinbarter Freihauslieferung erfolgt der Transport kostenfrei. Sofern keine Aufzugsbenutzung möglich ist, werden bei Lieferung und Transport ab dem ersten Stockwerk die hierdurch anfallenden Kosten berechnet. Pro Mann und Stunde wird eine Pauschale in Höhe von 46,00 EUR zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwert-
steuer berechnet. Die Berechnung erfolgt pro angefangener Viertelstunde mit 11,50 EUR zzgl. Mehrwertsteuer.

4. Die Ausführung der Montagearbeiten setzt voraus, dass der Käufer die Voraussetzung für die Durchführung ordnungsgemäßer Arbeiten (Energieversorgung, Arbeits-
sicherheit) schafft. Für die Tragfähigkeit von Wänden und Decken haftet ausschließlich der Käufer. Er hat uns Bedenken wegen der Eignung der Wände oder Decken in Bezug auf Einrichtungsgegenstände unverzüglich mitzuteilen.

5. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vereinbarte Lieferung, Aufstellung oder Montage der Ware hinausgehen.

6. Montage- oder Aufstellarbeiten erfolgen grundsätzlich nicht kostenfrei. Für solche Arbeiten wird ein pauschales Zeithonorar in Höhe von 46,00 EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer pro Mann und Stunde berechnet. Die Berechnung erfolgt pro angefangener Viertelstunde mit 11,50 EUR zzgl. der Mehrwertsteuer.

7. Wünscht der Vertragspartner den Abtransport, Zerlegung und Entsorgung von Altmöbeln, alten Tapeten, Teppichböden usw., so hat er auch hierfür eine Vergütung gem. vorstehender Grundsätze zu entrichten. Solche zusätzlichen Arbeiten müssen bei Vertragsschluss vereinbart sein.

8. Können wir schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten oder geraten aus sonstigen Gründen in Verzug, hat der Käufer uns eine angemessene Nachfrist - beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen In-Verzug-Setzung bei uns oder im Fall der kalendermäßig bestimmten Frist mit deren Ablauf zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

9. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen vorbehaltlich der nachfolgenden Begrenzungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder der Käufer in Folge des von uns zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.

10. Wir haften dem Käufer bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Dem Verkäufer ist ein Verschulden seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von dem Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, ist die Haftung des Verkäufers auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

11. Beruht der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen; wobei seine Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist.

12. Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Käufers wegen eines Lieferverzuges des Verkäufers bleiben unberührt.

13. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Käufer zumutbar ist.


IV. Gefahrübergang, Versicherung

1. Die Gefahr trotz Verlustes oder Beschädigung den vereinbarten Kaufpreis zahlen zu müssen geht auf den Käufer spätestens mit Übergabe der Ware über. Bei Anlie-
ferung oder Versendung geht die Gefahr über, sobald die Ware unsere Geschäfts- oder Lagerräume verlassen hat. Das gilt auch dann, wenn wir weitere Leistungen, wie insbesondere Versand, Versandkosten oder Anlieferung, übernehmen. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, geht die Gefahr bei Abnahme über.

2. Verzögern sich oder unterbleiben der Versand oder die Abnahme infolge von Umständen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald wir ihm Versand- oder Abnahmebereitschaft angezeigt haben.

3. Verletzt der Kunde schuldhaft seine vertraglichen Mitwirkungspflichten oder kommt er in Annahmeverzug, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes in dem Zeitpunkt auf ihn über, in dem er in Annahmeverzug gerät.

4. Wird die Lieferung oder der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagern wir die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand oder der Lieferung gleich.

5. Wir verpflichten uns, das Produkt auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten zu versichern.


V. Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware (Vorbehaltsware) bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor.

2. Der Käufer hat uns von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unver-
züglich schriftlich zu unterrichten. Der Käufer hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforder-
liche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.

3. Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung nicht nach, so können wir die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Vorbehalts-
ware ohne vorherige Fristsetzung verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. In der Pfändung der Vorbehaltssache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rückbehalt der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf unsere Verbindlichkeiten - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.


VI. Mängelansprüche (Gewährleistung) / Haftung

1. Unsere Haftung erstreckt sich auf eine dem Stand der Technik entsprechende Mangelfreiheit unserer Produkte. Unsere Haftung ist ausgeschlossen:

a) wenn unsere Produkte vom Kunden oder Dritten nicht sachgerecht gelagert, eingebaut, in Betrieb genommen oder genutzt werden,

b) bei natürlichem Verschleiß,

c) bei nicht ordnungsgemäßer Wartung,

d) bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel,

e) bei Schäden, die durch Reparaturen oder sonstige Arbeiten Dritter entstehen, die von uns nicht ausdrücklich genehmigt wurden.

2. Der Käufer hat die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind von dem Käufer innerhalb von vier Wochen ab Ablieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich uns gegenüber zu rügen.

3. Wir sind nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Käufer einen offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt und von dem Käufer rechtzeitig schriftlich gerügt wurde, ist der Verkäufer - unter Ausschluss der Rechte des Käufers von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen - zur Nacherfüllung
verpflichtet, es sei denn, dass wir aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Der Käufer hat uns für jeden einzelnen Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.

4. Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Wir sind berechtigt, die von dem Käufer gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

5. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.

6. Wir haften unbeschadet der Regelung in VI. Ziffer 2 bis 9 dieses Vertrages und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

7. Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers betroffen ist.

8. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

9. Beim Verkauf gebrauchter Produkte ist unsere Haftung grundsätzlich ausgeschlossen.


VII. Vertragliches Rücktrittsrecht

Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Käufer über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unwahre Angaben gemacht hat, keine Zahlung leistet oder seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantrag wurde, es sei denn, der Käufer leistet unverzüglich nach Aufforderung Vorauskasse.


VIII. Rechtswahl; Gerichtsstand, Abtretungsverbot / Vertragsänderungen / Teilunwirksamkeit

1. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.

2. Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten ist Regensburg. Wir sind jedoch nach unserer Wahl berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

3. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Kaufvertrag ohne Einwilligung des Verkäufers abzutreten.

4. Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form und werden nur dann Bestandteil des Vertrages.

5. Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht.